Änderungen durch das DBA
Abkommen Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen und als Grenzgänger in Liechtenstein arbeiten, können aufgrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommens unter gewissen Umständen für ihren Lohn im Liechtenstein steuerpflichtig werden und von einem tieferen Steuersatz profitieren. Für Arbeitgeber bringen die neuen Vorschriften zusätzliche Pflichten.
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